Diese Erklärung beschreibt den Stand der Vereinbarkeit von kapitalruhe.de mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG, gültig seit Juni 2025) und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA.
Anwendungsbereich + rechtlicher Rahmen
Der Betreiber von kapitalruhe.de ist Kleinstunternehmer im Sinne von § 3 Abs. 3 BFSG (weniger als zehn Beschäftigte und ein Jahresumsatz von höchstens zwei Millionen Euro). Damit greift die Ausnahme nach § 1 Abs. 3 BFSG: Eine formale BFSG-Verpflichtung besteht für diese Webseite nicht. Wir orientieren uns gleichwohl freiwillig an WCAG 2.1 Level AA, weil eine zugängliche Website allen zugute kommt.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Webseite ist zum aktuellen Zeitpunkt teilweise mit WCAG 2.1 Level AA vereinbar. Bekannte Lücken werden iterativ geschlossen.
Bereits umgesetzt
- Skip-Link zum Hauptinhalt (Tastatur-Navigation)
- Sichtbare Focus-Outlines bei Tab-Navigation
- Semantisches HTML mit korrekter Heading-Hierarchie
- Alt-Texte für inhaltlich relevante Bilder
- Ausreichende Farbkontraste (Level AA konform, Tinte auf Papier > 15:1)
- Responsive Design für Mobile + Desktop
- Keine Auto-Play-Videos, keine Auto-Carousels
- Lesbare Schriftgrößen + Zoom-Tauglichkeit bis 200%
lang="de"Attribut + sprachenkonsistente Texte
Bekannte Einschränkungen
Einbettungen von Drittanbietern (z.B. Newsletter-Formulare, Affiliate-Buttons) können Einschränkungen aufweisen, die außerhalb unserer direkten Kontrolle liegen. Falls eine Funktion nicht zugänglich ist, schreibe uns kurz an — wir antworten und liefern bei Bedarf eine alternative Form.
Feedback und Kontakt
Wenn dir auf dieser Webseite Barrieren auffallen oder du Hinweise zur Verbesserung der Barrierefreiheit hast, melde dich bitte:
info@kapitalruhe.de
Aufsicht und Schlichtung
Für private Anbieter ist nach BFSG die jeweilige Marktüberwachungsbehörde des Landes zuständig. Für den Sitz in Baden-Württemberg ist dies das Regierungspräsidium Stuttgart. Eine zentrale Schlichtungsstelle für private Anbieter ist im BFSG derzeit nicht vorgesehen — der Weg führt über die Marktüberwachungsbehörde.
Stand der Erklärung
Diese Erklärung wurde zuletzt am 2026-05-26 aktualisiert.