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Geldfluss

Wo dein Geld hingeht, hat eine größere Wirkung als wie viel du verdienst. Geschäftskonto, Steuer-Rücklage, Notgroschen — drei Konten, klare Regeln, keine bösen Überraschungen im März.

Geldfluss heißt hier: Jeder Euro, der hereinkommt, hat sofort ein Ziel. Ein Teil gehört dem Finanzamt, ein Teil deckt die laufenden Kosten, der Rest gehört dir. Wer das erst am Jahresende sortiert, bezahlt Steuern aus dem Dispo. Die Ratgeber in diesem Bereich bauen aufeinander auf:

In dieser Reihenfolge vorgehen

  1. Geschäftskonto und Privatkonto trennen — wann ein Geschäftskonto Pflicht ist, der Umzug in fünf Schritten und die Einstiegstarife im Preisvergleich.
  2. Das Drei-Konten-Modell — wie viel Prozent jeder Zahlung auf das Steuer-Konto gehören, wie hoch der Notgroschen sein sollte und wie ein Liquiditätsplan aussieht.
  3. Buchhaltungs-Software im Vergleich — Lexware Office, sevdesk und Alternativen, damit Kontobewegungen automatisch in der Buchhaltung landen.

Die Zahlen, die du kennen solltest

  • Einkommensteuer-Vorauszahlungen sind am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig (§ 37 EStG).
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung: monatlich, wenn die Umsatzsteuer im Vorjahr mehr als 9.000 € betrug, sonst vierteljährlich (§ 18 UStG).
  • Steuer-Rücklage: je nach Gewinn etwa 20 bis 35 % vom Gewinn, plus die volle vereinnahmte Umsatzsteuer.
  • Einlagensicherung: 100.000 € je Einleger und Bank (§ 8 EinSiG) — bei reinen Zahlungsinstituten gilt sie nicht.

Konkrete Tarife und Konditionen ändern sich laufend. In den Ratgebern steht jeweils, wann wir sie zuletzt geprüft haben.

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Hinweis: Die Inhalte auf kapitalruhe.de dienen der Information und persönlichen Meinungsbildung. Sie ersetzen keine individuelle Steuer-, Anlage- oder Versicherungsberatung. Wo es um deinen konkreten Einzelfall geht, ist der Gang zu einem zugelassenen Berufsträger (Steuerberater, §34h-Honorarberater, Versicherungsmakler) die einzig sinnvolle Antwort. Stand der allgemeinen Aussagen: jeweils im Beitrag genannt.