Was übrig bleibt, in Ruhe arbeiten lassen. ETF-Strukturen für Selbstständige, Tagesgeld als Notgroschen, Festgeld vs. Geldmarkt. Pragmatische Antworten ohne Get-Rich-Quick-Versprechen.
Was du hier findest
- ETF-Portfolio als Selbstständiger — Aufbau ohne Berater
- Tagesgeld 2026: was nach Quellensteuer und Inflation übrig bleibt
- Geldmarkt-ETF als Notgroschen-Parkplatz — der Preis, den du dafür zahlst
- Wann ein Honorar-Berater wirklich Sinn ergibt (und wann nicht)
Aktuelle Beiträge zu Vermögen
- Versorgungswerk für Selbstständige: Guide 2026Versorgungswerk für Selbstständige verständlich erklärt: Pflichtmitgliedschaft, Beiträge, Rente berechnen, Vergleich zur gesetzlichen Rente + FAQ. – kapitalruhe.de
- Rürup-Rente für Selbstständige: Guide 2026Rürup-Rente für Selbstständige verständlich erklärt: Steuervorteile, Nachteile, Auszahlung und der erste Schritt zum Abschluss – ohne Marketing-Sprech.
- ETF-Sparplan für Selbstständige: Guide 2026ETF-Sparplan für Selbstständige: Praxisanleitung mit Beispielen zu Steuern, Basisrente & Förderung 2026 — verständlich, ohne Marketing-Sprech. – kapitalruhe.de
- Rürup, ETF, Versorgungswerk — die ReihenfolgeSolo-Selbstständige haben mehr Altersvorsorge-Optionen als Angestellte — und damit mehr potenzielle Fehler. Die wichtigere Frage als ‚welches Produkt‘ ist ‚welche Reihenfolge‘. Erst staatlich geförderte Wege, dann freie Optionen, dann ETF-Sparpläne. Keine Produktempfehlungen, nur die Logik.
- Das Drei-Konten-Modell für SelbstständigeWer als Selbstständiger seine Finanzen trennen will, braucht kein kompliziertes System. Drei Konten reichen: Geschäft, Steuer-Rücklage, privat. In diesem Beitrag steht, welches Konto wofür da ist, wie viel auf jedes gehört, welche Anbieter zu welchem Profil passen — und welche typischen Fehler man in den ersten Monaten vermeidet.
Hinweis: Die Inhalte auf kapitalruhe.de dienen der Information und persönlichen Meinungsbildung. Sie ersetzen keine individuelle Steuer-, Anlage- oder Versicherungsberatung. Wo es um deinen konkreten Einzelfall geht, ist der Gang zu einem zugelassenen Berufsträger (Steuerberater, §34h-Honorarberater, Versicherungsmakler) die einzig sinnvolle Antwort. Stand der allgemeinen Aussagen: jeweils im Beitrag genannt.