Seit 2023 dürfen Vermieter die CO₂-Kosten aus der Gas- oder Wärmerechnung nicht mehr komplett auf den Mieter umlegen. Das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) teilt sie nach einem 10-Stufenmodell auf: Je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes – gemessen am CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr –, desto größer der Anteil des Vermieters. Die Spanne reicht von 0 Prozent Vermieteranteil (unter 12 kg CO₂/m²a) bis 95 Prozent (ab 52 kg CO₂/m²a). Alle Werte dafür stehen auf der Brennstoff- oder Wärmerechnung.
Stand: Juli 2026
Dieser Artikel zeigt, warum es das Gesetz gibt, wo du die CO₂-Angaben auf der Rechnung findest, wie die zehn Stufen aussehen – und rechnet ein komplettes Beispiel durch, vom Gasverbrauch bis zum Euro-Betrag in der Nebenkostenabrechnung. Wie immer gilt: redaktionelle Einordnung, keine Rechtsberatung.
Warum es das Gesetz gibt
Auf fossile Brennstoffe wird in Deutschland ein CO₂-Preis erhoben, der das Heizen mit Gas und Öl Jahr für Jahr teurer macht. Bis 2022 zahlte diesen Aufschlag komplett der Mieter – obwohl er auf den energetischen Zustand des Gebäudes keinen Einfluss hat. Dämmung, Fenster, Heizungsanlage: alles Sache des Eigentümers. Das CO2KostAufG verteilt die Kosten deshalb seit dem 1. Januar 2023 nach Verursachungsprinzip: Wer ein energetisch schlechtes Gebäude vermietet, trägt einen größeren Teil der CO₂-Kosten – bis zu 95 Prozent. Bei einem sehr effizienten Gebäude bleibt es dagegen bei der vollen Umlage auf den Mieter.
Wo die CO₂-Angaben auf der Rechnung stehen
Seit 2023 müssen Brennstoff- und Wärmelieferanten die nötigen Angaben direkt auf der Rechnung ausweisen. Du suchst auf der Gas- oder Fernwärmerechnung nach drei Werten:
- dem CO₂-Ausstoß der gelieferten Energiemenge in Kilogramm
- den darauf entfallenden CO₂-Kosten in Euro
- teils bereits dem Ausstoß pro Quadratmeter – sonst teilst du den Gesamtausstoß selbst durch die Wohnfläche des Gebäudes
Mit dem Wert „Kilogramm CO₂ pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr“ liest du deine Stufe aus der folgenden Tabelle ab. Wichtig: Es zählt die Wohnfläche des ganzen abgerechneten Gebäudes, nicht die der einzelnen Wohnung.
Die 10 Stufen im Überblick (Anlage zum CO2KostAufG)
| CO₂-Ausstoß (kg CO₂/m²/Jahr) | Anteil Mieter | Anteil Vermieter |
|---|---|---|
| unter 12 | 100 % | 0 % |
| 12 bis unter 17 | 90 % | 10 % |
| 17 bis unter 22 | 80 % | 20 % |
| 22 bis unter 27 | 70 % | 30 % |
| 27 bis unter 32 | 60 % | 40 % |
| 32 bis unter 37 | 50 % | 50 % |
| 37 bis unter 42 | 40 % | 60 % |
| 42 bis unter 47 | 30 % | 70 % |
| 47 bis unter 52 | 20 % | 80 % |
| 52 und mehr | 5 % | 95 % |
Die Logik dahinter: Ein Neubau mit Wärmepumpe oder gut gedämmtes Haus landet in den oberen Zeilen, ein unsanierter Altbau mit Gasheizung schnell in der Mitte oder darunter. Die Einstufung kann sich jedes Jahr ändern – ein milder Winter oder sparsame Mieter drücken den Ausstoß pro Quadratmeter.
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Rechenbeispiel: Gasheizung, 12.000 kWh, 96 m²
So sieht die Rechnung für ein typisches kleines Mehrfamilienhaus-Segment aus – die Werte für Schritt 1 und 2 stehen auf der Gasrechnung, hier ein realistisches Beispiel für das Abrechnungsjahr 2025:
- Schritt 1 – Werte ablesen: Die Rechnung weist für 12.000 kWh Gas einen Ausstoß von 2.400 kg CO₂ aus, dazu CO₂-Kosten von 132 € (CO₂-Preis 2025: 55 € pro Tonne, 2,4 t × 55 € = 132 €).
- Schritt 2 – Ausstoß pro Quadratmeter: 2.400 kg ÷ 96 m² Wohnfläche = 25 kg CO₂/m²a.
- Schritt 3 – Stufe ablesen: 25 kg liegt in der Stufe „22 bis unter 27″ → Mieter 70 %, Vermieter 30 %.
- Schritt 4 – Euro-Beträge: Mieteranteil 92,40 €, Vermieteranteil 39,60 €.
Die 39,60 € ziehst du von den umlagefähigen Heizkosten ab, bevor sie in die Nebenkostenabrechnung wandern. Klingt nach wenig – aber der CO₂-Preis steigt planmäßig weiter, und bei schlechterer Einstufung dreht sich das Verhältnis schnell: Dasselbe Haus in Stufe „42 bis unter 47″ würde den Vermieter 92,40 € kosten, den Mieter nur 39,60 €.
Was davon in die Nebenkostenabrechnung gehört
In der Abrechnung gegenüber dem Mieter musst du drei Dinge ausweisen: die Einstufung des Gebäudes, den auf den Mieter entfallenden CO₂-Kostenanteil und die Berechnungsgrundlage. Praktisch heißt das: Du übernimmst nur den Mieteranteil (im Beispiel 92,40 €) in die umzulegenden Heizkosten und dokumentierst den Rechenweg. Rechnet ein Messdienst ab, übernimmt er die Aufteilung inzwischen meist – kontrollieren solltest du sie trotzdem.
Lässt du die Aufteilung weg oder fehlen die Angaben, darf der Mieter seinen Heizkostenanteil pauschal um 3 Prozent kürzen (§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG). Die vollständige Schritt-für-Schritt-Anleitung für die gesamte Abrechnung findest du im Guide Nebenkostenabrechnung selbst erstellen.
Häufige Fragen
Gilt das Stufenmodell auch für Fernwärme und Ölheizungen?
Ja. Das CO2KostAufG erfasst Brennstofflieferungen (Gas, Heizöl, Pellets, soweit CO₂-bepreist) ebenso wie Wärmelieferungen, also Fernwärme. Nicht betroffen ist Strom, etwa für Wärmepumpen – dort fallen keine CO₂-Kosten nach diesem Gesetz an.
Wo finde ich die Einstufung meines Gebäudes?
Die Grundwerte – CO₂-Ausstoß und CO₂-Kosten – stehen seit 2023 verpflichtend auf der Gas- bzw. Wärmerechnung. Den Ausstoß pro Quadratmeter errechnest du daraus, indem du durch die Wohnfläche des Gebäudes teilst; die Stufe liest du aus der Tabelle der Anlage zum CO2KostAufG ab.
Was passiert, wenn ich die CO₂-Aufteilung einfach weglasse?
Der Mieter darf seinen Anteil an den Heizkosten um 3 Prozent kürzen (§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG). Dazu kommt: Eine Abrechnung mit voll umgelegten CO₂-Kosten ist in diesem Punkt fehlerhaft und lädt zum Widerspruch ein.
Kann sich meine Stufe jedes Jahr ändern?
Ja. Maßgeblich ist der tatsächliche Ausstoß pro Quadratmeter im Abrechnungsjahr – der hängt von Witterung und Heizverhalten ab. Ein mildes Jahr kann das Gebäude eine Stufe besser stellen, ein kalter Winter eine schlechter.
Fazit
Das CO₂-Stufenmodell ist weniger kompliziert, als es klingt: drei Werte von der Rechnung ablesen, durch die Wohnfläche teilen, Stufe nachschlagen, Vermieteranteil abziehen. Einmal verstanden, sind es fünf Minuten pro Abrechnung.
Ernst nehmen solltest du es trotzdem: Die Aufteilung ist Pflicht, nicht Kür – und der Ausweis in der Abrechnung gehört dazu, sonst greift das Kürzungsrecht des Mieters. Für Eigentümer energetisch schwacher Gebäude ist die Tabelle zugleich ein Preisschild: Jede Sanierungsstufe senkt den eigenen CO₂-Kostenanteil.
Der erste Schritt: Nimm deine letzte Gas- oder Wärmerechnung und markiere die drei CO₂-Angaben. Damit steht deine Stufe – der Rest ist Dreisatz.
Diese Einordnung ist redaktioneller Natur und ersetzt keine Rechtsberatung.
Passend dazu
- Nebenkostenabrechnung selbst erstellen: Schritt für Schritt — der Komplett-Guide von der Frist bis zum Anschreiben.
- Nebenkostenabrechnung bei Mieterwechsel — tagesgenau abrechnen mit Beispiel.
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