Rechnungen gehören zu den ersten formalen Aufgaben, die nach dem Schritt in die Selbstständigkeit anstehen – und sie sind enger geregelt, als viele zunächst annehmen. Maßgeblich ist § 14 UStG, der die Pflichtangaben festlegt: vollständige Daten von Rechnungssteller und Kunde, Steuernummer oder USt-IdNr., eine fortlaufende Rechnungsnummer, die erbrachte Leistung, das Datum, der Betrag und – sofern relevant – die ausgewiesene Umsatzsteuer. Fehlt nur ein Pflichtfeld, etwa die fortlaufende Rechnungsnummer, kann das Finanzamt die Rechnung beanstanden und beim Kunden den Vorsteuerabzug streichen.
Stand: 9. Juli 2026
Dieser Guide ordnet ein, welche Angaben auf jede Rechnung gehören und warum gerade die Rechnungsnummer so oft zum Stolperstein wird. Geklärt wird außerdem, ob sich auch ohne Gewerbe, ohne Steuernummer oder als Privatperson eine Rechnung stellen lässt, wann Umsatzsteuer ausgewiesen werden muss und wann stattdessen die Kleinunternehmerregelung greift.
Ein Schritt-für-Schritt-Teil zeigt, wie eine korrekte Rechnung konkret entsteht – mit einem nüchternen Vergleich von Vorlage, Word und Rechnungstool. Den Abschluss bilden die Punkte, die nebenberuflich Selbstständige zusätzlich beachten sollten, sowie die typischen Fehler, die im Nachhinein zu Rückzahlungen führen können. Da sich steuerliche Vorgaben und Konditionen ändern, lohnt im Zweifel ein Blick auf die aktuelle Rechtslage oder eine Rücksprache mit dem Steuerberater.
Kurz gesagt: Pflichtangaben & E-Rechnung
Eine Rechnung muss die Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG enthalten: Name und Anschrift von Aussteller und Empfänger, Steuernummer oder USt-IdNr., Ausstellungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, Leistungszeitpunkt sowie Nettoentgelt, Steuersatz und Steuerbetrag. Im B2B gilt seit dem 1. Januar 2025 zusätzlich die Pflicht, E-Rechnungen empfangen zu können.
So haben wir recherchiert · Stand 9. Juli 2026
- Pflichtangaben: § 14 Abs. 4 UStG; Kleinbetragsrechnung bis 250 € mit reduzierten Angaben (§ 33 UStDV).
- E-Rechnung B2B: Empfangspflicht seit 1.1.2025; Ausstellung gestaffelt (Papier/PDF mit Zustimmung bis 2026, bei Vorjahresumsatz ≤ 800.000 € bis 2027, Pflicht für alle ab 1.1.2028; § 27 Abs. 38 UStG).
- Kleinunternehmer: dürfen weiter „sonstige Rechnung“ ausstellen, müssen E-Rechnungen aber empfangen können (§ 34a UStDV).
- Aufbewahrung: 8 Jahre ab Ende des Ausstellungsjahres (§ 14b UStG, seit 2025 von zehn verkürzt).
Gesetzestexte abgerufen am 9. Juli 2026. Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Einordnung und ersetzt keine individuelle Steuerberatung – bei konkreten Fragen wende dich an eine:n Steuerberater:in oder dein Finanzamt. Mit „Anzeige“/* gekennzeichnete Links sind Affiliate-Links; schließt du darüber ab, erhalten wir ggf. eine Provision – für dich ohne Mehrkosten, ohne Einfluss auf die Einordnung.
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Rechnung schreiben als Selbstständiger: Was das konkret heißt
Eine Rechnung ist nicht gleich Rechnung – und nicht jeder Auftrag verlangt überhaupt eine. Drei Dinge entscheiden, was du brauchst: Pflicht oder Quittung, dein Status und die zulässige Form.
Wann eine Rechnungspflicht besteht – und wann eine Quittung reicht
Gegenüber Geschäftskunden besteht in der Regel Rechnungspflicht. Für eine einfache Dienstleistung an eine Privatperson genügt oft eine Quittung. Die Konditionen können sich ändern – im Zweifel lohnt der Blick ins aktuelle Umsatzsteuergesetz oder eine Rückfrage beim Steuerberater.
Freiberufler vs. Gewerbetreibende: spielt das für die Rechnung eine Rolle?
Für die Pflichtangaben kaum. Ob du selbstständig als Freiberufler ohne Gewerbe arbeitest oder gewerblich – die Kernangaben sind weitgehend identisch. Unterschiede liegen eher bei der Steuernummer und der Umsatzsteuer.
Form der Rechnung: PDF, Papier oder E-Rechnung
Rechnungen müssen in schriftlicher oder elektronischer Form vorliegen – als PDF, Papierdokument oder, wenn nötig, als E‑Rechnung. Das gilt laut Recherche gleichermaßen für Freiberufler und Gewerbe.
Rechnung ohne Gewerbe oder als Privatperson – ist das erlaubt?
Ja. Eine Rechnung darf jeder schreiben – ein Gewerbe ist dafür keine Voraussetzung. Entscheidend ist, ob die Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich ist. Die Pflichtangaben bleiben dieselben.
Rechnung schreiben als Freiberufler ohne Gewerbe
Freie Berufe (etwa Texter, Berater, Designer) melden kein Gewerbe an, sondern nur die Tätigkeit beim Finanzamt. Eine Rechnung freiberuflich ohne Gewerbe ist damit völlig regulär – Pflichtangaben und Rechnungsnummer gelten wie sonst auch.
Rechnung schreiben als Privatperson für eine Dienstleistung
Auch einmalige oder seltene Leistungen lassen sich abrechnen. Sobald es regelmäßig wird oder Gewinnabsicht dahintersteht, prüft das Finanzamt, ob eine Anmeldung nötig ist. Bei Zweifeln lohnt eine kurze Rückfrage dort.
Freiberufler Rechnung schreiben ohne Steuernummer
Bis das Finanzamt die Steuernummer vergibt, kannst du bereits Rechnungen stellen. Die Nummer wird nachgereicht, sobald sie vorliegt. Vermerke ersatzweise, dass sie beantragt ist.
Steuerliche Konditionen ändern sich – die Redaktion ordnet ein, ersetzt aber keine individuelle Beratung.
Pflichtangaben: Was muss auf jede Rechnung?
Eine Rechnung braucht acht Kernangaben nach §14 UStG – fehlt eine, kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug deines Kunden streichen. Diese Logik gilt für Freiberufler wie für Gewerbetreibende.
Die Checkliste nach §14 UStG im Überblick
- Vollständiger Name und Anschrift von dir und dem Kunden
- Deine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Ausstellungsdatum und Leistungszeitraum
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Menge und Art der Leistung
- Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag (bzw. Kleinunternehmer-Hinweis)
Die fortlaufende Rechnungsnummer – häufigste Stolperstelle
Laut GULP ist eine eindeutige, fortlaufende Nummer Pflicht. Lückenlos heißt: keine Sprünge, die nach verschwundenen Rechnungen aussehen. Das Format ist frei – etwa 2026-001, danach 2026-002. Getrennte Nummernkreise pro Kunde oder Jahr sind erlaubt, solange jeder Kreis für sich lückenlos bleibt.
Kleinbetragsrechnung bis 250 €: was du weglassen darfst
Bleibt der Bruttobetrag bei höchstens 250 €, reichen reduzierte Angaben: Empfängername und -adresse sowie Rechnungsnummer entfallen. Steuerregeln ändern sich gelegentlich – ein Blick ins aktuelle UStG vor dem Versand schadet nie.

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Umsatzsteuer ja oder nein? Kleinunternehmerregelung verstehen
Du darfst eine Rechnung ohne Umsatzsteuer schreiben, wenn du die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG nutzt. Dann weist du keine Steuer aus – ein kurzer Hinweissatz ersetzt sie.
Wann du Umsatzsteuer ausweisen musst
Sobald du nicht (mehr) unter §19 fällst, gehört auf jede Rechnung der Netto-Betrag, der Steuersatz (meist 19 %, ermäßigt 7 %) und der ausgewiesene Steuerbetrag. Ohne Kleinunternehmerstatus führt kein Weg daran vorbei.
Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG: Voraussetzungen und Grenzen
§19 knüpft an Umsatzgrenzen für Vorjahr und laufendes Jahr. Diese Werte wurden zuletzt angepasst und können sich erneut ändern – prüfe den aktuellen Stand beim Finanzamt oder im aktuellen UStG, bevor du dich darauf verlässt. Wer als Freiberufler oder nebenberuflich selbstständig Rechnungen als Kleinunternehmer schreibt, spart sich die Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Vorlage Rechnung Freiberufler ohne Umsatzsteuer – korrekter Hinweistext
Statt Steuer schreibst du wörtlich: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Dieser Satz reicht aus.
Schritt für Schritt zur ersten Rechnung (mit Vorlage)
Eine Rechnung braucht nur ein sauberes Grundgerüst, kein Designprojekt. Wer die Pflichtangaben kennt, baut sie in zehn Minuten zusammen.
Von der Kopfzeile bis zum Gesamtbetrag: der Aufbau
Oben stehen dein Name und deine Anschrift sowie die Daten des Empfängers. Darunter folgen Rechnungsnummer, Rechnungs- und Leistungsdatum. Die Rechnungsnummer muss eindeutig und fortlaufend sein, wie auch GULP betont. Dann die Leistungspositionen mit Beschreibung, Menge und Einzelpreis, anschließend der Gesamtbetrag — mit Umsatzsteuer oder mit dem §19-Hinweis.
Selbstständig Rechnung schreiben: Vorlage und PDF-Versand
Als Form genügt ein PDF, ein Papierdokument oder, wo gefordert, eine E-Rechnung. Eine schlichte Vorlage als Word- oder PDF-Datei reicht für den Start; viele Anbieter stellen kostenlose Muster bereit.
Frist, Zahlungsziel und was nach dem Versand passiert
Setze ein klares Zahlungsziel, etwa 14 Tage. Nach dem Versand zählt: Beleg ablegen, Eingang prüfen, bei Verzug freundlich erinnern. Die Rechnungsnummer hilft dir später beim Zuordnen.

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Nebenberuflich selbstständig: Rechnung schreiben mit Hauptjob
Wer neben dem Angestelltenjob selbstständig arbeitet, fragt sich oft, ob die Rechnung anders aussehen muss. Die kurze Antwort: an der Rechnung selbst ändert sich praktisch nichts. Dieselben Pflichtangaben gelten — Name, Anschrift, fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung, Datum und Steuernummer. Eine selbstständig Rechnung schreiben Vorlage funktioniert nebenberuflich identisch wie hauptberuflich.
Was sich bei der Rechnung selbst ändert (Antwort: wenig)
Auch nebenberuflich entscheidest du, ob du Umsatzsteuer ausweist oder die Kleinunternehmerregelung nutzt. Der Hauptjob spielt für die Rechnungsform keine Rolle.
Steuerliche Zusammenveranlagung von Haupt- und Nebeneinkünften
Der Unterschied liegt in der Steuererklärung: Die selbstständigen Einkünfte kommen zu deinem Arbeitslohn hinzu und werden zusammen veranlagt. Der Progressionseffekt kann den Steuersatz auf die Nebeneinkünfte erhöhen.
Anmeldung beim Finanzamt und Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Vor der ersten Rechnung steht der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt — darüber erhältst du deine Steuernummer. Da sich Freibeträge und Konditionen ändern können, lohnt im Zweifel der Blick auf die aktuellen Vorgaben deines Finanzamts.
Vorlage, Word oder Rechnungstool? Die Wege im Vergleich
Drei Wege führen zur korrekten Rechnung – und nicht jeder passt zu jedem.
Kostenlose Vorlage und Word/Excel: wann das reicht
Eine selbstständig Rechnung schreiben Vorlage als Word- oder PDF-Dokument genügt, wenn du wenige Rechnungen pro Monat stellst und den Überblick selbst behältst. Auch eine Vorlage Rechnung Freiberufler ohne Umsatzsteuer lässt sich so abbilden. Der Haken: Nummernkreis und Umsatzsteuer musst du manuell sauber halten.
Rechnungstools: Was sie abnehmen – Nummernkreis, USt, E-Rechnung 2025/2026
Tools vergeben die fortlaufende Rechnungsnummer automatisch, rechnen die USt korrekt aus und erstellen das strukturierte E-Rechnungs-Format. Genau hier liegt der Knackpunkt: Im B2B greift die E-Rechnungs-Pflicht stufenweise – Konditionen und Fristen können sich ändern, also vorab prüfen.
Empfehlung: Wenn X → dann Y
Stellst du einmalig eine einzige Rechnung? Dann reicht die Vorlage, ein Tool wäre überflüssig. Schreibst du regelmäßig B2B-Rechnungen mit Umsatzsteuer? Dann nimmt dir ein Tool die fehleranfälligen Schritte ab. Für reine Kleinbeträge ohne USt bleibt Word eine solide Basis.

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Häufige Fehler beim Rechnung schreiben – und wie du sie vermeidest
Drei Fehler tauchen in der Praxis immer wieder auf – und jeder kostet bares Geld oder Nerven mit dem Finanzamt.
Lücken in der Rechnungsnummer und doppelte Nummern
Die Rechnungsnummer muss eindeutig und fortlaufend sein, so beschreibt es auch GULP für Freiberufler. Springt sie von 2026-014 auf 2026-016, fragt das Finanzamt nach der fehlenden Nummer. Eine doppelt vergebene Nummer wirkt schnell wie eine verschleierte Einnahme. Wer nummerische und jahresbasierte Kreise sauber trennt, umgeht das.
USt falsch ausgewiesen trotz Kleinunternehmerstatus
Wer Kleinunternehmer ist und trotzdem Umsatzsteuer ausweist, schuldet diese Steuer – auch ohne Pflicht zur Abführung. Die Korrektur läuft nur über eine Korrekturrechnung an den Kunden.
Fehlende Pflichtangaben, die den Vorsteuerabzug des Kunden kippen
Fehlt eine Pflichtangabe – Steuernummer, Leistungsdatum, korrekter Steuersatz – kann der Kunde die Vorsteuer nicht ziehen. Die Folge: Er fordert eine korrigierte Rechnung. Eine kurze Prüfung vor dem Versand spart diese Schleife.
Häufige Fragen
Wie schreibt man Rechnungen, wenn man selbstständig ist?
Mit einem Dokument, das alle gesetzlichen Pflichtangaben nach § 14 UStG enthält. Dazu zählen Name und Anschrift beider Parteien, Rechnungsnummer, Datum, Leistungsbeschreibung, Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag. Vorlagen oder Rechnungsprogramme erleichtern den Aufbau.
Kann ich auch ohne Kleingewerbe Rechnungen schreiben?
Ja, auch Freiberufler und Privatpersonen dürfen Rechnungen stellen. Freiberufler benötigen keine Gewerbeanmeldung, sondern nur die Anmeldung beim Finanzamt. Wer regelmäßig Leistungen anbietet, sollte die Tätigkeit aber steuerlich erfassen lassen, da Einnahmen grundsätzlich steuerpflichtig sind.
Was muss ich beachten, wenn ich eine Rechnung schreibe?
Alle Pflichtangaben nach § 14 UStG müssen vollständig und korrekt sein. Fortlaufende, einmalige Rechnungsnummern, das richtige Leistungsdatum und der korrekte Steuersatz gehören dazu. Bei Kleinbeträgen bis 250 Euro gelten vereinfachte Anforderungen mit weniger Pflichtfeldern.
Wann darf ich eine Rechnung ohne Umsatzsteuer schreiben?
Vor allem als Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Seit 2025 gilt das, wenn der Vorjahresumsatz 25.000 Euro und der laufende Umsatz 100.000 Euro nicht übersteigt. Auf der Rechnung muss ein entsprechender Hinweis stehen.
Brauche ich eine Steuernummer, um eine Rechnung zu stellen?
Ja, auf jeder Rechnung muss entweder die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer stehen. Beide vergibt das Finanzamt nach der steuerlichen Anmeldung. Nur bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro ist die Angabe nicht zwingend erforderlich.
Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren?
In der Regel acht Jahre (§ 14b UStG, seit 2025 von zehn auf acht verkürzt), gerechnet ab dem Ende des Ausstellungsjahres. Seit 2025 wurde die Frist für Buchungsbelege auf acht Jahre verkürzt. Da sich Vorgaben ändern können, hilft ein Blick in aktuelle Finanzamts-Hinweise.
Muss ich als Selbstständiger ab 2025 E-Rechnungen schreiben?
Empfangen ja, ausstellen noch nicht. Seit Januar 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen im B2B-Bereich empfangen können. Die Pflicht zum Ausstellen greift gestaffelt ab 2027 und 2028, abhängig vom Jahresumsatz. Übergangsfristen gelten dabei weiterhin.
Fazit
Eine korrekte Rechnung ist kein Hexenwerk: Die Pflichtangaben, eine saubere fortlaufende Nummerierung und der richtige USt-Status decken den Großteil der Sache ab. Wer startet, kommt mit einer geprüften Vorlage gut zurecht. Mit steigendem Volumen nehmen Rechnungstools typische Fehlerquellen ab – etwa fehlende Angaben oder doppelte Nummern – und sparen Zeit bei der Wiederholung.
Genau hier liegt aber der Knackpunkt: Beim Kleinunternehmerstatus, im Nebenerwerb und mit Blick auf die E-Rechnungspflicht lohnt der Check, ob die genutzte Lösung aktuell ist. Regelungen und Konditionen ändern sich, gerade bei Schwellenwerten und Pflichtformaten.
Ein sinnvoller erster Schritt: die eigene Vorlage einmal anhand der Pflichtangaben gegenprüfen, bevor die erste Rechnung rausgeht. Wer beim Umsatzsteuer-Status unsicher ist, findet im Abschnitt zur Kleinunternehmerregelung die Einordnung. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuerberatung.
Weiterführende Quellen
Primärquellen + Tool-Dokumentation, die in diesem Artikel ausgewertet wurden. Stand bei Abruf siehe jeweilige Quelle — Pricing und Features ändern sich, im Zweifel direkt beim Anbieter prüfen.
- § 14 UStG — Stand 2026-05-13
- § 33 UStDV — Stand 2026-05-13
- § 19 UStG — Stand 2026-05-13
- § 1321 ABGB — Stand 2026-05-13
- E-Rechnungs-Gesetz — Stand 2026-05-13
- GULP Checkliste Rechnung — Stand 2026-05-13
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