Zum Inhalt springen
VERMöGEN

Rürup, ETF, Versorgungswerk — die Reihenfolge

Solo-Selbstständige haben mehr Altersvorsorge-Optionen als Angestellte — und damit mehr potenzielle Fehler. Die wichtigere Frage als 'welches Produkt' ist 'welche Reihenfolge'. Erst staatlich geförderte Wege, dann freie Optionen, dann ETF-Sparpläne. Keine Produktempfehlungen, nur die Logik.

Stand: 2026-06-29

Kurz gesagt: Die richtige Reihenfolge

Die Reihenfolge ist wichtiger als das Produkt: Erst der Notgroschen (Liquidität für rund 3–6 Monatsausgaben), dann die existenzielle Absicherung (etwa Berufsunfähigkeit), dann die Altersvorsorge. Innerhalb der Altersvorsorge gilt für Solo-Selbstständige meist: zuerst Pflicht- bzw. Versorgungswerk prüfen, dann Rürup als geförderte Basisrente, danach der freie ETF-Sparplan.

So haben wir recherchiert · Stand 9. Juli 2026

  • Priorisierung: Liquidität → Absicherung → Altersvorsorge – neutrale Faustregel, je nach Situation anders gewichtet.
  • Steuer-Basis: Rürup/Versorgungswerk 100 % absetzbar bis 30.826 € (Ledige) / 61.652 € 2026 (§ 10 Abs. 3 EStG); ETF-Erträge steuerfrei bis Sparerpauschbetrag 1.000 € (§ 20 Abs. 9 EStG).
  • Rein informativ: allgemeine Orientierung, keine personalisierte Anlageberatung.

Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Einordnung und keine Anlage-, Steuer- oder Versicherungsberatung – er ersetzt keine individuelle Beratung; die Eignung hängt vom Einzelfall ab. Mit „Anzeige“/* gekennzeichnete Links sind Affiliate-Links; schließt du darüber ab, erhalten wir ggf. eine Provision – für dich ohne Mehrkosten, ohne Einfluss auf die Einordnung.

Passend im Steuer-Cluster: Liquidität zuerst – der Notgroschen für Selbstständige. dann die existenzielle Absicherung, etwa die Berufsunfähigkeitsversicherung. und als geförderter Altersvorsorge-Einstieg die Rürup-Rente.

Die Prüf-Reihenfolge in zwei Sätzen

Die sinnvolle Reihenfolge für die Altersvorsorge von Solo-Selbstständigen lautet: (0) Pflichtversicherung klären (KSK oder gesetzliche Rentenversicherung), (1) Versorgungswerk prüfen, (2) Rürup-Basisrente durchrechnen, (3) freier ETF-Sparplan. Geprüft wird in dieser Folge — das heißt nicht, dass alle vier Stufen belegt werden. Jede Stufe bekommt eine bewusste Entscheidung, dann geht es zur nächsten.

Solo-Selbstständige haben mehr Altersvorsorge-Optionen als Angestellte — und damit mehr Stellen, an denen man eine Förderung übersieht. Die teurere Frage als „welches Produkt“ ist „in welcher Reihenfolge prüfe ich“. Wer als IT-Freelancer direkt mit einer reinen ETF-Strategie startet, ignoriert oft die staatliche Förderung der Basisrente und — falls anwendbar — die Pflicht- oder Wahlmöglichkeit eines Versorgungswerks oder der gesetzlichen Rente.

Dieser Artikel zeigt die Entscheidungs-Logik, keine Produkte. Es geht um die Reihenfolge, in der du Optionen abklopfst.

Schritt 0: Bist du überhaupt schon pflichtversichert?

Bevor die Wahlmöglichkeiten anfangen, steht die Frage nach einer bestehenden Pflicht. Sie wird in den meisten Reihenfolge-Artikeln unterschlagen — verändert aber alles Folgende.

Wer künstlerisch oder publizistisch selbstständig arbeitet — also viele Designerinnen und Designer, Textschaffende, Fotografinnen, Musikschaffende — ist häufig über die Künstlersozialkasse (KSK) pflichtversichert. Die KSK ist keine eigene Vorsorge, sondern der Zugang zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung; sie übernimmt ungefähr den Arbeitgeberanteil. Wer hier pflichtversichert ist, baut bereits gesetzliche Rentenansprüche auf — das ist die Basis, auf der die weiteren Schritte aufsetzen.

Daneben gibt es Selbstständige mit gesetzlicher Rentenversicherungspflicht auch ohne KSK (etwa bestimmte Lehrende, Pflegekräfte oder Handwerksberufe). Und für alle übrigen besteht die Möglichkeit der freiwilligen gesetzlichen Rentenversicherung. Ob das sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab — relevant ist hier nur: Diese Schicht existiert und gehört vor das Versorgungswerk geklärt. Die Deutsche Rentenversicherung gibt dazu kostenlose Auskunft.

Schritt 1: Greift ein Versorgungswerk?

Für einige verkammerte Freie Berufe — Ärztinnen und Ärzte, Rechtsanwältinnen und -anwälte, Architektinnen und Architekten, Apothekerinnen und Apotheker, Steuerberatung — kann eine Pflichtmitgliedschaft im berufsständischen Versorgungswerk bestehen. Ob sie greift, hängt von Kammer-Mitgliedschaft und Bundesland ab; der Blick ins Kammergesetz des jeweiligen Landes klärt den Einzelfall.

Für die meisten IT-Freelancer, Beraterinnen und Berater, Marketing-Selbstständige und Textschaffende ist das Versorgungswerk nicht zugänglich. Dann überspringst du diesen Schritt mit der Notiz „kein Versorgungswerk“.

Wer Mitglied ist oder werden kann, prüft die Beitragshöhen und klärt in der Beratung eine mögliche freiwillige Höherversicherung. Versorgungswerk-Beiträge sind steuerlich grundsätzlich wie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als Sonderausgaben absetzbar. Ein oft übersehener Punkt: Viele Versorgungswerke liefern Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenschutz mit — ein Rürup-Vertrag tut das nicht automatisch. Dazu gleich mehr in der Vergleichstabelle.

Schritt 2: Rürup als Basisrente — und die Frage nach dem ETF-Motor

Rürup (offiziell: Basisrente) ist die staatlich geförderte Altersvorsorge speziell für Selbstständige. Beiträge sind seit dem Veranlagungszeitraum 2023 vollständig als Sonderausgaben absetzbar — bis zur jährlichen Höchstgrenze nach § 10 Abs. 3 EStG. Das senkt die Steuerlast im Beitragsjahr spürbar. Die Kehrseite: lebenslange Rente, keine Kapitalauszahlung, nur eingeschränkte Vererbbarkeit.

Worauf die Steuer-Rechnung beruht

  • Rechtsgrundlage Beitragsseite: § 10 Abs. 1 Nr. 2 lit. b und Abs. 3 EStG. Die volle Absetzbarkeit (100 %) ab VZ 2023 kam durch das Jahressteuergesetz 2022 — vorgezogen von ursprünglich 2025.
  • Rechtsgrundlage Auszahlungsseite: Das Wachstumschancengesetz betraf nicht die Absetzbarkeit, sondern die nachgelagerte Besteuerung. Es verlangsamte den jährlichen Anstieg des Besteuerungsanteils (0,5 statt 1 Prozentpunkt pro Jahr); 100 % werden erst für Renteneintritte ab 2058 erreicht. Beide Gesetze werden in vielen Texten vermischt — sie betreffen unterschiedliche Seiten der Rechnung.
  • Höchstgrenze: an die knappschaftliche Rentenversicherung gekoppelt und jährlich angepasst. Den aktuellen Wert findest du beim Bundesfinanzministerium (bundesfinanzministerium.de) oder im jeweils gültigen BMF-Schreiben zur Basisrente.
  • Mechanik: Die Steuerersparnis entspricht ungefähr dem persönlichen Grenzsteuersatz mal dem absetzbaren Beitrag. Bei einem Grenzsteuersatz von 40 % und 6.000 € Beitrag ergibt sich rechnerisch rund 2.400 € Ersparnis im Beitragsjahr — illustrativ, nicht als Versprechen.
  • Gegenrechnung: In der Auszahlungsphase wird die Rente nachgelagert besteuert (siehe oben). Ob Rürup unterm Strich aufgeht, hängt vom heutigen gegenüber dem erwarteten Steuersatz, der Lebenserwartung, der Liquiditätsplanung und dem Anbieter ab.

Diese Werte gehören in eine Modellrechnung mit der Steuerberatung — pauschal lässt sich „lohnt sich“ nicht beantworten. Wer im Ruhestand voraussichtlich einen niedrigeren Steuersatz hat als heute, profitiert tendenziell mehr.

Rürup mit ETF-Motor (fondsgebundene Basisrente)

Hier liegt das Missverständnis, das viele Suchanfragen auslöst: Rürup und ETF sind kein Entweder-oder. Es gibt fondsgebundene Basisrenten, deren Sparanteil in ETFs investiert wird. Du bekommst also die Rürup-Steuerförderung und einen ETF als Anlagemotor in einem Vertrag.

Klingt nach dem Besten aus beiden Welten — die Einschränkungen bleiben aber bestehen und kommen teils dazu:

  • Versicherungsmantel kostet. Über der ETF-Kostenquote liegt die Kostenstruktur des Vertrags (Abschluss, Verwaltung). Der günstige TER eines freien ETF wird durch den Mantel relativiert.
  • Eingeschränkte Fondsauswahl. Du wählst aus dem, was der Tarif anbietet — nicht aus dem gesamten ETF-Markt.
  • Keine Kapitalverfügung, trotz ETF. Auch im fondsgebundenen Rürup gilt: lebenslange Rente, keine freie Entnahme, eingeschränkte Vererbbarkeit. Der ETF im Inneren ändert daran nichts.

Die häufige PAA-Frage „Welcher ETF-Rürup ist der beste?“ ist Anlageberatung und wird hier bewusst nicht mit einem Produkt beantwortet. Die Entscheidungslogik dahinter lässt sich aber benennen: Ein fondsgebundener Rürup passt eher, wenn Anlagehorizont, Risikotragfähigkeit und Kostenstruktur zusammenpassen — also langer Horizont, Toleranz für Schwankungen und ein Tarif, dessen Kosten den ETF-Vorteil nicht auffressen. Ob das im Einzelfall trägt, gehört in die Honorarberatung.

Versorgungswerk, Rürup und freier ETF im direkten Vergleich

Merkmal Versorgungswerk Rürup / Basisrente Freier ETF-Sparplan
Steuerliche Behandlung Beiträge wie gesetzliche RV, Sonderausgabe Sonderausgabe (§ 10 EStG) keine Förderung in der Einzahlung
Verfügbarkeit des Kapitals gebunden, rentenförmig gebunden, rentenförmig jederzeit frei verfügbar
BU-/Hinterbliebenenschutz oft enthalten nicht automatisch, separat nötig nicht enthalten
Vererbbarkeit eingeschränkt eingeschränkt voll vererbbar
Auszahlung lebenslange Rente lebenslange Rente frei wählbar (Entnahme/Verkauf)

Steuerlich werden Versorgungswerk und Rürup ähnlich behandelt. Der praktische Unterschied liegt woanders: Ein Versorgungswerk bringt den Risikoschutz häufig mit, beim Rürup musst du Berufsunfähigkeit und Hinterbliebenenabsicherung separat denken — und bezahlen.

Schritt 3: ETF-Sparplan als freie Vermögensbildung

Nach Pflichtschicht, Versorgungswerk und gegebenenfalls Rürup kommt die freie Vermögensbildung — typischerweise über breit gestreute ETFs in einem Depot bei einer Direktbank oder einem Neobroker. Ziel ist hier bewusst das Gegenteil der Rürup-Logik: Vermögen, das flexibel verfügbar und voll vererbbar ist.

Drei Grundregeln für die ETF-Komponente:

  • Breit gestreut. Ein Welt-Index wie MSCI World oder FTSE All-World als Kern, optional ergänzt um Emerging Markets. Themen-ETFs gehören nicht in den Kern.
  • Niedrige Kosten. Auf die laufende Kostenquote (TER) achten; für die großen Welt-Indizes gibt es mehrere ETFs im sehr günstigen Bereich.
  • Langer Horizont. Mindestens zehn Jahre. Geld, das in drei Jahren gebraucht wird, gehört nicht in Aktien-ETFs.

Wichtige Grenze: An dieser Stelle nennt Kapitalruhe keine konkreten ETFs. Die Auswahl eines bestimmten Produkts ist Anlageberatung — dafür sind eine unabhängige Honorarberatung oder eigene Recherche zuständig. Hier geht es um die Reihenfolge, nicht um die Produktliste.

Was die Reihenfolge in der Praxis bedeutet

In der Praxis arbeitet man die Stufen nacheinander ab und trifft an jeder eine bewusste Entscheidung:

  1. Start der Selbstständigkeit: Pflicht klären — KSK-pflichtig? Gesetzlich pflicht- oder freiwillig versichert? Festhalten, was gilt.
  2. Jahr 1: Versorgungswerk prüfen, ggf. eintreten. Wenn nicht anwendbar: Notiz „kein Versorgungswerk“, weiter.
  3. Jahr 1–2: Termin mit der Steuerberatung, Frage: „Rürup sinnvoll für mein Profil — und falls ja, klassisch oder fondsgebunden?“ Wenn ja, Vertrag bei einem etablierten Anbieter; BU/Hinterbliebene separat mitdenken. Wenn nein: Notiz „bewusst gegen Rürup“, weiter.
  4. Ab Jahr 2: ETF-Sparplan bei einem etablierten Anbieter (Direktbanken oder Neobroker). Die monatliche Rate richtet sich nach Cashflow und bereits gebundenem Rürup-Beitrag.

Die Reihenfolge heißt nicht „du musst alle vier Schichten füllen“. Sie heißt: du prüfst alle vier in dieser Folge und entscheidest jede bewusst. „Bewusst gegen Rürup“ ist eine gute Antwort. „Hab ich noch nicht durchdacht“ ist keine.

Wie viel monatlich überhaupt in die Vorsorge fließen kann, ergibt sich aus dem laufenden Geldfluss. Wer die Trennung zwischen Steuer-, Puffer- und Privatgeld sauber aufsetzt, sieht die freie Rate klarer — dazu passt das Drei-Konten-Modell für Selbstständige.

Wichtig

Dieser Artikel ist eine Strukturhilfe, keine Anlage- oder Steuerberatung und ersetzt diese nicht. Welche konkreten Produkte (Rürup-Anbieter, ETFs, Versorgungswerks- oder RV-Optionen) zur eigenen Situation passen, hängt von Lebenslage, Risikoprofil und Zielen ab. Die steuerlichen Aussagen geben den Rechtsstand zum genannten Datum wieder; Höchstgrenzen und Besteuerungsanteile ändern sich jährlich. Für eine verbindliche Empfehlung sind eine unabhängige Honorarberatung, eine zugelassene Vermittlerin nach § 34d bzw. § 34f GewO oder die Steuerberatung die richtigen Ansprechpartner.

Quellen

  • § 10 Abs. 1 Nr. 2 lit. b und Abs. 3 EStG — Sonderausgabenabzug Altersvorsorge, Höchstgrenze
  • Jahressteuergesetz 2022 — vollständige Absetzbarkeit der Beiträge ab VZ 2023
  • Wachstumschancengesetz — verlangsamter Anstieg des Besteuerungsanteils, 100 % ab 2058
  • Bundesfinanzministerium (bundesfinanzministerium.de) — BMF-Schreiben zur Basisrente; jährliche Höchstgrenze
  • Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de) — Pflicht und freiwillige Versicherung für Selbstständige
  • Künstlersozialkasse (kuenstlersozialkasse.de) — Versicherungspflicht für Kunst- und Publizistikberufe
  • BMAS (bmas.de) — Übersicht berufsständische Versorgungswerke
  • BaFin (bafin.de) — Verbraucher-Informationen zur privaten Altersvorsorge

Weiterlesen im Cluster — Vermögen


Transparenz-Hinweis: Inhalte erscheinen unter dem Namen von Dennis Edlich (Impressum) oder unter „Kapitalruhe-Redaktion“ für nicht-personengebundene Stand-Updates. Recherche und redaktionelle Aufbereitung werden mit Unterstützung von KI-Werkzeugen erstellt; verantwortlich für alle Inhalte ist Dennis Edlich. Inhalte ersetzen keine Anlage-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Eigene praktische Erfahrung wird nur dort ausgewiesen, wo sie ausdrücklich als solche gekennzeichnet ist. Bilder sind Symbolbilder (Pexels/Unsplash, Fotograf:in in der Bildunterschrift).

Stand: 9. Juli 2026